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AGB

Die gesamten Aktivitäten von NATURE ACTIVITIES S.L., folgend Mallorca Activities genannt, sind mit folgenden Geschäftsbedingungen  verbunden:

  1. In dem Bereich Aktivtourismus (Wandern, Bergsteigen, Coastering, Canyoning etc.…) besteht ein potenzielles Risiko durch die Natur. Die Bergführer von Mallorca Activities rechnen mit einer körperlicher Grundfitness und Erfahrung der Teilnehmer, um genannte Aktivitäten durchzuführen. Die Teilnehmer müssen sich auch darüber bewusst sein, dass es einen kompletten Ausschluss jeglichen Risikos nicht gibt.
  1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, Mallorca Activities über vorhandene Krankheiten oder Beschwerden, welche die Aktivität beinflussen können, zu unterrichten.
  1. Mallorca Activities übernimmt keine Haftung für Unfälle.
  1. Der Bergführer behält sich das Recht vor, die geplante Aktivität nach vorhandener Wetter-, und Berglage zu ändern, um somit die Sicherheit zu gewährleisten. Das Gleiche gilt, wenn festgestellt wird, dass der Teilnehmer den Anforderungen nicht gestellt ist. In diesem Fall wird der Bergführer die Route den körperlichen Voraussetzungen anpassen.
  1. Der Bergführer behält sich das Recht vor eine Aktivität abzubrechen, sollte einer der Teilnehmer sich oder eine andere Person der Gruppe in Gefahr bringen.
  1. Jeder Teilnehmer hat den Anweisungen des Bergführers Folge zu leisten. Werden die Anweisungen nicht beachtet, hat der Bergführer das Recht, den Teilnehmer auszuschliessen oder die Aktivität abzubrechen. Der Teilnehmer verliert mit sofortiger Wirkung das Recht auf jegliche Forderungen.
  1. Der Teilnehmer gibt sein Einverständnis für die Nutzung der Fotos, welche während der Aktivität gemacht werden. Möchte der Teilnehmer dies nicht wünschen, so ist das dem Bergführer ausdrücklich vor der Aktivität mitzuteilen.
  1. Abgesehen von den gesetzlichen Rücktrittsrechten kann der AG, ohne dass M.A. gegen diese Ansprüche hat, in folgenden Fällen vor Reisebeginn zurücktreten: Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt, erheblich geändert werden. In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der Reiseveranstaltung sowie eine vorgenommene Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 10 % eine derartige Vertragsänderung. M.A. ist verpflichtet, direkt dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihr dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit, entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren. Der Kunde hat das Wahlrecht unverzüglich auszuüben.
  1. Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis oder Aktivitätspreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. Der Kunde ist in allen nicht unter Punkt 8 genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Die Stornobedingungen von M.A. betragen:
  • bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 %
  •     ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 50 %
  •     ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 60 %
  •     ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 75 %
  •     ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80 %
  •     ab dem 03. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts 85 %.

M.A. möchten auch darauf hinweisen, dass bei Reiseabbruch kein Anspruch auf die Rückerstattung einer Leistung besteht. Deshalb empfehlen wir eindringlich den Abschluss einer Reiseversicherung, die sowohl Storno-, Abbruch, Krankenrücktransport und Bergungskosten beinhaltet.

  1. Für alle Streitigkeiten ist in jedem Fall das Gericht in Palma de Mallorca zuständig. Es gilt ausschließlich spanisches Recht.